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Diverses - Sparte eBay
eBay Verkäufer
Eingetragen am 02.10.2007
Der Handel bei eBay ist bestimmten Regeln unterworfen. Ich möchte ja nun das Rad nicht neu erfinden, hier bietet eBay wieder eine umfangreiche Hilfestellung an:pages.ebay.de/help/sell/questions/prohibited-items.html
Eine umfangreiche FAQ über den Handel bei eBay aus rechtlicher Sicht, ein MUSS:
www.internetrecht-rostock.de/faq-ebayrecht.htm
Diese Tipps resultieren aus meinen bisherigen erfolgreichen Erfahrungen bei eBay-Verkäufen, also eine Art undokumentierte eBay-Tipps.
Als Erstes:
Bei euren Verkäufen solltet Ihr genau die Kriterien anwenden, die Ihr selber bei einem Verkäufer erwartet.
Lest dazu auch die eBay Anfänger-Tipps für Käufer.
Ihr möchtet ja etwas verkaufen. Verkaufen kann man nur etwas, wenn der potentielle Käufer angesprochen wird und ein Vertrauen erzeugt wird.
Gerade in dem Fall, wo noch nicht viele Verkäufe durchgeführt und Bewertungen erhalten wurden, gestaltet sich das schwierig. Aber auch dieses Problem ist zu lösen.
Grundsätzliches:
- Meldet euch als geprüftes Mitglied an. Mit Personalausweis wird ein sog. Post-Identverfahren durchgeführt und Ihr als Person eindeutig identifiziert.
- Erstellt eine mich-Seite! Stellt euch dort vor, regelt evtl. Versandbedingungen usw.
- Beantwortet zügig und freundlich eure Mails!
- Nehmt unmittelbar nach Auktionsende freundlich Kontakt zum Käufer auf.
- Nach Geldeingang unmittelbarer Versand der Ware.
- Nehmt realistische Versandkosten, bietet vielleicht als Service einen Sendungsstatus an, z.B. bei Hermes.
- Achtet auf eine Detaillierte und richtige Artikelbeschreibung!
- Bleibt bei Antworten auf Bewertungen sachlich!
Das Auge isst mit...
- Achtet auf eine seriöse Darstellung des Angebots.
- Liefert alle notwendigen Informationen und stellt sachlich die Vorteile eurer Ware da. Sprüche wie toll, der Hammer usw. kommen nicht an.
Tipps:
- eBay bietet außer den vorgegebenen dürftigen Layouts keine Möglichkeiten für die Formatierung des Angebots.
Nehmt einen einfachen HTML-Editor und erstellt damit euer Angebot. Bilder kann man z.B. so einbinden:

Wenn ihr das nicht selber könnt, sucht euch jemanden der einen Dummie erstellt, das lohnt allemal!
- Stellt das Angebot zu einer Zeit ein, wo die Leute auch am Computer sitzen! Ein Angebotsende um 2:00 Uhr Nachts oder 14:00 Uhr Nachmittags ist völlig für die Katz!
- Geiz ist geil...
Keine Sau bietet auf Angebote mit Mindestpreis oder nur knapp darüber. Bei sofort-Kaufen bleibt man oftmals auf die Ware sitzen, ist aber bei realistischer Preisgestaltung ein gangbarer Weg.
Ansonsten immer bei 1,- Euro beginnen um den Jagdinstinkt zu wecken. Ist das Produkt gefragt, geht das auch zu einem vernünftigen Preis weg.
- Bei einer Auktion kommt ein Vertrag zu stande. Ein Vertrag ist aber nur so viel wert, wie er auch durchsetzbar ist. Versucht mal, im Ausland eure Forderungen durch zu setzen!
Entweder cancelled Ihr ausländische Bieter generell, oder bringt in eurem Angebot einen Hinweis an, dass, wenn ein Geldeingang eines ausländischen Bieters nicht innerhalb einer gewissen Frist eingeht, das Angebot an dem unterlegenden Bieter geht.
- Lest die Bewertungen eines potentiellen Käufers, jagt den Mitgliedsnamen durch Ebad. Erscheint euch ein Mitglied suspekt, schließt es von der Auktion aus.
Lieber u.U. etwas weniger Geld erwirtschaften, aber dafür halbwegs sicher und evtl. Ärger aus dem Wege gehen.
Rechtliches:
Grundsätzlich sollte man sich die Inhalte zum obigen Link und der eBay-Richtlinien verinnerlichen.
Geht man leichtfertig vor, geht man zwar nicht gleich in den Knast, aber es kann recht teuer werden.
Für mich unverständlich, aber diese Fehler kommen recht oft bei eBay vor und die Anwälte verdienen sich dumm und dämlich :-)
Klaut keine Produktbilder oder Texte aus Broschüren oder von Webseiten!! Hier ist das Urheberrecht tangiert, das kann ein teures Unterfangen werden!
Bindet keine Grafiken aus externen Webseiten ein! Auch hier ist das Urheberrecht tangiert! Manche Webseitenbetreiber, dazu gehöre ich auch, jubeln solchen Bilderdieben dann ein Pornobild unter. Euer Ruf ist dahin...
Achtet auf eine korrekte Artikelbeschreibung! Diese ist Vertragsbestandteil und bindend! Verstöße können auch hier die Kaffeekasse merklich belasten.
Selbst wenn es kein Anwalt merkt, Konkurenten und eBay merken es wahrscheinlich. Die Entfernung des Angebots ist dann noch das harmloseste Übel.
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