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Blog - Sparte Hobby-Freizeit
Wohnmobil - PKW oder LKW
Eingetragen am 03.03.2009
War ich bisher mit einem VW T4 unterwegs, stellten sich diese Fragen erst gar nicht. Als neuer Besitzer eines kleinen Wohnmobils tauchten nun einige Fragen auf:
Was ist ein Wohnmobil, ein PKW oder LKW?
Darf ich mit einem Wohnmobil auf einem PKW-Parkplatz?
Darf ich eine Strasse befahren, die für LKW gesperrt ist?
Wie hoch ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit?
Was ist oder bedeutet Sonderfahrzeug?
Welche Bedeutung haben manche Schilder der StVO ?
Versuchte ich nun, eine allumfassende Antwort zu finden, stieß ich selbst bei einigen Fahrlehrern auf nicht vollständiges Wissen. Auch das Internet bot mir keine wirkliche Hilfe und ich musste mir alles aufwändig Zusammenklamüsern
Einzelfragen werden auch in diversen Foren behandelt, aber das ufert oft ins bodenlose aus, darum hier eine Zusammenfassung, um das Thema Wohnmobil und die verbundenen Problematiken in der Gesamtheit abzuhandeln.
Zunächst sollte einmal definiert werden, was ein LKW oder PKW ist.
LKW
LKW ist die Abkürzung für einen Lastkraftwagen, ein Kraftfahrzeug, welches vorwiegend zum Transport von Gütern oder Lasten geeignet und/oder bestimmt ist.
Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Lastkraftwagen
PKW
Ein PKW ist ein mehrspuriges Kraftfahrzeug, welches vorwiegend dem Tranport von bis zu 9 Personen dient.
Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Personenkraftwagen
Fazit
Da ein Wohnmobil mit dem Eintrag in der Zulassung Sonderfahrzeug vornehmlich der Personenbeförderung dient, ist ein Wohnmobil den PKW zuzuordnen.
Die gesetzlichen Grundlagen dazu sind u.a. in der Richtlinie 70/156/EWG zu finden. Entscheidend ist hier der Einsatzzweck, das zulässige Gesamtgewicht ist hierbei nicht von Bedeutung, siehe auch Urteil BFH München - Az.: II R 63/07 und andere.
Auch das Kraftfahrt-Bundesamt unterscheidet PKW in Segmente in der Wohnmobile den PKW zugeordnet werden, Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeugklasse#Fahrzeugsegmente_des_Kraftfahrt-Bundesamtes
Rechtliche Folgen
Was ist ein Wohnmobil, ein PKW oder LKW?
Ein PKW
Darf ich mit einem Wohnmobil auf einem PKW-Parkplatz?
Ja, es sein denn, Wohnmobile sind explizit ausgenommen.
Darf ich mit einem Wohnmobil eine Strasse befahren, die für LKW gesperrt ist?
Ja, aber auf die Art des Zeichens achten, s. unten.
Wie hoch ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit?
Wie PKW, ohne Limit.
Besonderheit Sonderfahrzeug
Wohnmobile werden als Sonderfahrzeuge in Brief und Zulassung eingetragen, was bedeutet dies?
Zu unterscheiden ist zwischen dem steuerlichen Aspekt und dem Status des Fahrzeugs in Bezug auf die StVO .
Der Begriff Sonderfahrzeug ist alleine aus steuerlichen Aspekten zu betrachten. Sonderfahrzeuge werden steuerlich gesondert besteuert, wozu z.Zt. noch die Wohnmobile mit besonderen Steuersätzen gegenüber den PKW gehören.
Wohnmobile und die StVO
Da Wohnmobile ja den PKW zuzuordnen sind, gehe ich hier auf einige Verkehrszeichen ein, da sie oft zu Missdeutungen führen:
Bezeichnet LKW, hierzu gehören auch alle Fahrzeuge, die in der Zulassung als solche gekennzeichnet sind. Dies gilt für Gebote und Verbote.
Das zulässige Gesamtgewicht ist nicht von Bedeutung, alleine, was in der Zulassung als Fahrzeugtyp angegeben ist.
Parkplätze, die so ausgezeichnet sind, sind für Wohnmobilfahrer tabu. Verbote die so ausgezeichnet sind, sind für Wohnmobile nicht von belang.
Bezeichnet PKW, hierzu gehören alle Fahrzeuge, die in der Zulassung als solche gekennzeichnet sind. Dies gilt für Gebote und Verbote.
Das zulässige Gesamtgewicht ist nicht von Bedeutung, alleine, was in der Zulassung als Fahrzeugtyp angegeben ist.
Da Wohnmobile den PKW zuzuordnen sind, ist dieses Zusatzzeichen von entscheidender Bedeutung! Verbote und/oder Gebote gelten hier auch für Wohnmobile!
Dieses Zusatzkennzeichen sagt nicht mehr aus, als dass es sich um ein mehrspuriges Kraftfahrzeug handelt.
Ob LKW oder PKW ist hier völlig unbedeutend.
Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem Zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen (also auch Wohnmobile) und Kraftomnibusse.
Hier darf eigentlich mit jedem Fahrzeug auf dem Seitenstreifen geparkt werden, aber Achtung!
Das Zeichen erlaubt lediglich Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8 t das Parken!
Wurde die frühere Grenze von 2,8t in der StVO in Anlehnung an das internationale Recht in nahezu allen Bereichen auf 3,5t herauf gesetzt, gilt dies hier als Ausnahme nicht!
Wohnmobilfahrern ist dieser Parkraum daher in der Regel verschlossen!
Tipp
Liest man so im Netz, wurden Wohnmobilfahrern Knöllchen verpasst, da sie auf für PKW ausgezeichneten Parkplätzen geparkt hatten oder Strassen befuhren, die für LKW gesperrt waren.
Wie gesagt sind Wohnmobile auch der geltenden Rechtsprechung nach den PKW gleichzusetzen.
Bitte nicht verzagen und gegen solche ungegechtfertigten Knöllchen vorgehen!
Disclaimer:
Dieser Artikel stellt lediglich meine Meinung ohne Gewähr unter Abwägung der gefundenen Fundstellen zum gegenwärtigen Zeitpunkt und keinerlei Rechtsberatung dar!
Bisherige Kommentare: Kommentar schreiben»
Hallo,
Vorsicht, Vorsicht, hier wird einiges durcheinandergeworfen.
Ich empfehle doch mal einen Blick in die StVO.
Insbesondere das LKW Symbol gilt sehr wohl für Wohnmobile. Es bezieht sich immer auf das zulässige Gesamtgewicht und nicht auf die PKW oder LKW Eigenschaft.
Beispiel Autobahnparkplatz: Hier sind immer Zusatzzeichen angebracht. Ich muss mit meinem Mobil (größer 3,5 to.) dort parken wo das LKW Symbol steht.
Ein Wohnmobil bis 3,5 to darf nicht dorthin wo das Zusatzzeihen PKW angebracht ist da keine PKW Zulassung vorhanden ist; darf aber auch nicht bei den LKWs da nicht über 3,5 to.
Gruß
Hier einmal einen Link zur StVO:
www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_39.php
Man sieht, ganz klar kommt es nicht zum Ausdruck, man lese den Absatz 7. Für Personenkraftwagen ist kein Gewicht vorgegeben, als LKW werden Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen bezeichnet, ausgenommen Personenkraftwagen.
Wohnmobile sind zumeist als Sonderfahrzeuge zugelassen, also weder als LKW noch als PKW. Für mich gilt hier der Einsatzzweck und die Normen der EU. Wenn es anders wäre, käme es zu dem Paradoxon, wie es womofahrer im letzten Satz beschrieben hat.
