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Diverses - Sparte Rechtliches
Disclaimer
Eingetragen am 29.08.2006
Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, bla bla bla...Wenn ich so etwas lese, frage ich mich, ob sie das Urteil gelesen haben ;-)
...gerade hier wird geklärt, dass ein solcher Disclaimer gerade nicht ausreichend ist!
Grundsätzlich, laut (nicht rechtskräfigem) Urteil:
Wenn ich einen Link auf eine Webseite setze, mache ich mir auch dessen Gedankengut zu Eigen.
Nun kann eine Domain den Besitzer wechseln und dieser stellt rechtswidrige Inhalte ins Netz.
Da hilft auch kein Disclaimer, wichtig ist hier die Kenntnisnahme der rechtswidrigen Inhalte.
Mal zur Logik :-)
Wenn ich mich im Vorfeld schon von jedem von mir gesetzten Link distanziere, gehe ich doch schon im Vorfeld davon aus, dass dort auch auch rechtswidrige Inhalte veröffentlicht werden. So gesehen schiesse ich mir mit einem Disclaimer so oder so ins Knie.
Schlimmstenfalls ist er ein Indiz für vorhandenes Unrechtsbewußtsein. Denn die Existenz eines Disclaimers zeigt, daß sich der Website-Betreiber offenbar der Möglichkeit bewußt war, daß Links auf strafrechtlich relevante Inhalte verweisen könnten.
Abgesehen davon, dass es für den Verlinkten eine Beleidigung dar stellen muss, einerseits einen Link zu setzten und sich gleichzeitig von der Seite zu distanzieren.
Davon ab könnte man auch einen Link auf rechtswidrige Inhalte setzen, es kommt halt darauf an, was mit diesem Link bezweckt wird.
Da ist z.B. eine Seite, die zum Vergasen aller Polen aufruft...
Führe ich diese Seite auch mit Link mit dem Tenor an, was für eine Mistseite das ist, wäre das völlig legal.
Ganz unproblematisch ist das Setzen von Links natürlich nicht, darum empfehle ich die weiter führenden Infos:
schneegans.de
Christoph Schneegans listet Gerichtsurteile auf, die sich bereits mit dieser Problematik befasst haben.
www.daniel-rehbein.de
Daniel Rehbein erläutert das Urteil des Landgerichts Hamburg und den korrekten Umgang mit Links.
www.e-recht24.de/ - Über die rechtmässigkeit zum Setzen von Links
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